Willkommen

Was kann ich für Sie tun?

Schreiben Sie mir, ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme unter

mail ät rechtsanwalt-weniger.de.

Im Rahmen der Zusendung von E-Mails werden die von Ihnen mitgeteilten Daten gespeichert und zur Bearbeitung der Anfrage genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nicht.

RECHTSANWALT
Friedrich Weniger
Weißenburger Str. 35
81667 München

Über mich

Geboren 1971 in Berlin, aufgewachsen in Niedersachsen, studiert an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und praktizierend jetzt als Rechtsanwalt in München. Das sind die Wesentlichen örtlichen Stationen in meinem Lebenslauf.

Als langjähriger Hausverwalter und Vermieter habe ich besondere Erfahrung im Umgang mit Mietern, Handwerkern und Versorgungseinrichtungen gesammelt.

Daneben habe ich als Projektleiter und Leiter von IT-Entwicklungen vertieftes Verständnis für Probleme und Schwierigkeiten im Bereich Online und Internet.

Ich lege Wert auf das Gespräch und die genaue Klärung des Sachverhalts. Vertrauen und gute Zusammenarbeit sowie Transparenz sind mir sehr wichtig.

In meiner Freizeit spiele ich Violoncello im Orchester und mache regelmäßig Kammermusik.

Was noch…

Oft braucht man nur einen Rat oder Unterstützung in einer Verhandlungssache zum Beispiel mit Banken, Versicherungen oder beim Haus- oder Wohnungskauf. Gerne unterstütze ich Sie auch mit meiner Erfahrung und meinem Wissen. Wenn Sie mit Ihrem Rechtsanwalt in eine unangenehme Situation gehen, fällt vieles leichter und Sie sind auf der sicheren Seite.

Kosten

Grundsätzlich besprechen wir in einem kostenlosen Vorgespräch, was ich für Sie tun kann und ob ein Anwalt in Ihrer Sache tatsächlich notwendig ist.
Rechtsanwaltskosten können  gemäß Rechsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  nach der Gebührenordnung für Anwälte berechnet werden. Daneben ist es möglich pauschale Gebühren, Zeitgebühren oder Erfolgshonorare zu vereinbaren.

Damit Sie genau wissen woran Sie sind, vereinbaren wir vorab für außergerichtliche Tätigkeiten auf Basis des Vorgespräches, welche Kosten entstehen. Damit haben Sie Kostensicherheit.

In der Regel liegt eine Erstberatung bei maximal 200,- EUR, je nach Komplexität des Falles.

Kommt es zum „Schwur“, also zu einer Gerichtsverhandlung, können Sie die Prozesskosten mittels dieses Prozesskostenrechners des Anwaltvereins einfach selbst berechnen.